Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht an sich gibt es nicht. Es gibt allerdings eine Vielzahl von Gesetzen, die im Einzelnen das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regeln, soweit nicht in zulässiger Weise durch konkrete Regelungen im Arbeitsvertrag hiervon abgewichen wird. Die arbeitsrechtlichen Gesetze wollen dabei – genau wie ein angemessen ausgehandelter Arbeitsvertrag – das grundsätzliche Spannungsverhältnis zwischen den Interessen des Arbeitgebers an möglichst produktiver Leistung und den Interessen des Arbeitnehmers an sozialer und wirtschaftlicher Sicherheit vereinen.

Als Arbeitgeber beraten und vertreten wir Sie vor allem in diesen Bereichen:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen und individuellen Ergänzungen
  • (Dienstwagen, Sonderzahlungen, Gratifikationen, 13. Monatsgehalt)
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Anwendbarkeit von Tarifverträgen
  • Ausübung von Weisungsrechten gegenüber Arbeitnehmern
  • Abmahnungen
  • ordentliche und außerordentliche Kündigungen
  • Änderungskündigungen
  • Aufhebungsverträge/Abwicklungsvereinbarungen
  • Urlaubsansprüche
  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten
  • Ansprüche von Arbeitnehmern nach Betriebsübergang
  • Abwehr von AGG-Ansprüchen

Als Arbeitnehmer beraten und vertreten wir Sie vor allem in diesen Bereichen:

  • Prüfung des Arbeitsvertrages
  • Vorgehen gegen Abmahnungen und rechtswidrige Weisungen
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsfristen
  • Arbeitslohnansprüche
  • Urlaubsansprüche, Urlaubsabgeltung, Urlaubsgeld
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Elternzeit/Pflegezeit
  • Schwangerschaft
  • besondere Ansprüche als Arbeitnehmer mit einer Behinderung
  • Arbeitszeugnis
  • Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen, betrieblicher Übung, Tarifvertrag
  • Aufhebungsverträge/Abwicklungsvereinbarungen
  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten
  • Geltendmachung von Ansprüchen nach dem AGG